10.05.2024
Stellungnahme: Warum werden Dienste mit einem hohen sozialen Anspruch mittels Ausschreibung vergeben?
Dachverband - Ausschuss
Die aktuellen Probleme im Schülertransport für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stoßen im Ausschuss des Dachverbandes auf Unverständnis und Bestürzung. Denn die Situation ist nicht neu und offensichtlich ist aus den früheren Missständen nichts gelernt worden.
Es kann nicht sein, dass Kinder, Jugendliche und Eltern allein gelassen werden. Dabei stellt sich im Dachverband ohnehin die Frage, warum solche Dienste mit einem hohen sozialen Anspruch in einem Ausschreibeverfahren vergeben werden.
Schon 2020 hat der Staatsrat in einem Urteil bestätigt, das der Transport von Menschen mit Behinderungen durch gemeinnützige Organisationen durch Konventionen nach einem Verfahren der gemeinsamen Projektierung, wie im Kodex für den Dritten Sektor vorgesehen, geregelt werden kann. Das wurde in Südtirol nicht beachtet. Vielmehr wurde ein bewährter Dienst, der in vielen Jahrzehnten auf der Grundlage von ehrenamtlichem Einsatz, Spenden und professioneller Arbeit für Menschen mit Behinderungen aufgebaut werden konnte, der Einfachheit halber wieder über ein Ausschreibeverfahren vergeben.
Der Dachverband schließt sich den Protesten der Mitgliedsorganisationen an, die als Elternvertretungen einen funktionieren Dienst einfordern und sich erwarten, dass die Schülertransporte gemäß dem Bedarf der betreffenden Kinder und ihre Eltern verlässlich, sorgfältig und professionell erfolgen. Vor allem aber braucht es unverzüglich Entscheidungen, damit die Situation sofort bereinigt werden kann. Formalitäten dürfen nicht über den Anspruch der leidgeprüften Personen gestellt werden. Die Verwaltung und die Politik müssen ihrer Verantwortung nachtkommen, im Sinne des Inklusionsgesetzes und der Rechte der Menschen mit Behinderungen alle Diskriminierungen zu verhindern.
Es kann nicht sein, dass Kinder, Jugendliche und Eltern allein gelassen werden. Dabei stellt sich im Dachverband ohnehin die Frage, warum solche Dienste mit einem hohen sozialen Anspruch in einem Ausschreibeverfahren vergeben werden.
Schon 2020 hat der Staatsrat in einem Urteil bestätigt, das der Transport von Menschen mit Behinderungen durch gemeinnützige Organisationen durch Konventionen nach einem Verfahren der gemeinsamen Projektierung, wie im Kodex für den Dritten Sektor vorgesehen, geregelt werden kann. Das wurde in Südtirol nicht beachtet. Vielmehr wurde ein bewährter Dienst, der in vielen Jahrzehnten auf der Grundlage von ehrenamtlichem Einsatz, Spenden und professioneller Arbeit für Menschen mit Behinderungen aufgebaut werden konnte, der Einfachheit halber wieder über ein Ausschreibeverfahren vergeben.
Der Dachverband schließt sich den Protesten der Mitgliedsorganisationen an, die als Elternvertretungen einen funktionieren Dienst einfordern und sich erwarten, dass die Schülertransporte gemäß dem Bedarf der betreffenden Kinder und ihre Eltern verlässlich, sorgfältig und professionell erfolgen. Vor allem aber braucht es unverzüglich Entscheidungen, damit die Situation sofort bereinigt werden kann. Formalitäten dürfen nicht über den Anspruch der leidgeprüften Personen gestellt werden. Die Verwaltung und die Politik müssen ihrer Verantwortung nachtkommen, im Sinne des Inklusionsgesetzes und der Rechte der Menschen mit Behinderungen alle Diskriminierungen zu verhindern.
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