Sachwalterschaft
Mit Gesetz Nr. 6/04 wurde in Italien die Sachwalterschaft eingeführt, eine Form der rechtlichen Hilfestellung an Menschen, welche in ihrer Selbständigkeit zur Gänze oder in Teilen eingeschränkt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt bestanden nur die Möglichkeiten der vollständigen oder teilweisen Entmündigung.
Für die Sozial- und Krankenverbände stellt sich mit dem Thema eine große Herausforderung, vor allem für die betreffenden Personen und ihre Familien: Woher können verständliche Informationen bezogen werden, welche Zuständigkeiten haben die verschiedenen Behörden und was ist zu tun, um zunächst eine passende Entscheidung zu treffen und dann die notwendigen Formalitäten ohne allzu großen Aufwand zusammenzutragen.
Das besondere an der Sachwalterschaft ist nicht nur, dass sie der betreffenden Person alle ihr möglichen Entscheidungsbefugnisse belässt und damit eine würdevollere Art der Begleitung und Unterstützung gewährleistet sondern auch, dass es für die Beantragung nicht zwangsläufig einen Rechtsanwalt braucht.
Aus diesem Grund hat der Dachverband, nach Abklärung mit den interessierten Mitgliedsorganisationen und in enger Abstimmung mit dem Amt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden (24.3) einen Service eingerichtet, der sich an die betreffenden Personen und ihre Familien richtet, um Auskunft und Hilfestellung zu leisten.
Beratung und Begleitung
In Fragen der Sachwalterschaft bietet der Dachverband allen Interessierten eine kostenlose telefonische Erstinformation, um dabei auch abzuklären, inwiefern die Sachwalterschaft eine angemessene Antwort auf die jeweilige Situation sein kann. Zudem kann dabei festgestellt werden, ob eine Begleitung durch den Dachverband erfolgen kann oder ob eine Rechtskanzlei beauftragt werden muss. Die Vorgaben für einen solchen Entscheid haben der Dachverband und das Amt 24.3 vereinbart und zudem die Gerichte spezifiziert.Aufwändiger ist dann die Unterstützung bei der Ausarbeitung der Anträge, weil dabei die vermögensrechtliche Situation, die familiären Bindungen und auch die Krankengeschichten dargelegt und dokumentiert werden müssen. Hier ist der Dachverband bemüht, die Vollständigkeit und Gültigkeit aller Dokumente zu gewährleisten und den Antrag dermaßen zu formulieren, dass dieser im Gericht auch Zustimmung finden kann.
