Arbeitssicherheit
Gesetzesdekret 81/2008
Das Gesetzesdekret 81/2008 fasst die verschiedenen Bestimmungen zusammen, welche in Italien bereits vorher zum Schutz der Arbeitenden erlassen worden sind (v.a. das Gesetzesdekret 626/1994) – und ergänzt diese mit einigen weiteren Präzisierungen. Auch Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, welche hauptberufliche Mitarbeiter beschäftigen, gelten als Betriebe, welche die Vorgaben zur Arbeitssicherheit zu befolgen haben – ähnlich wie etwa im Fall der arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Dabei ist zu beachten, dass auch die Mitarbeit von Freiwilligen vor Risiken zu schützen ist.
Checkliste Arbeitssicherheit
Leitfaden: Arbeitssicherheit - Mindestanforderungen für die Vereine im Sozial- und Gesundheitsbereich
Leitfaden: Arbeitssicherheit - Mindestanforderungen für die Vereine im Sozial- und Gesundheitsbereich
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Vorlage Arbeitssicherheitsbericht (it. - DM 5.12.1996)
Standartisierte Vorlage zum Arbeitssicherheitsbericht laut Art. 4 des GD vom 19. September 1994, Nr. 626 (gemäß Ministerialdekret vom 5.12.1996 in italienischer Sprache)
Standartisierte Vorlage zum Arbeitssicherheitsbericht laut Art. 4 des GD vom 19. September 1994, Nr. 626 (gemäß Ministerialdekret vom 5.12.1996 in italienischer Sprache)
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Vorlage Arbeitssicherheitsbericht (zweisprachig)
Standartisierte Vorlage zum Arbeitssicherheitsbericht laut Art. 4 des GD vom 19. September 1994, Nr. 626 (zweisprachige Version)
Standartisierte Vorlage zum Arbeitssicherheitsbericht laut Art. 4 des GD vom 19. September 1994, Nr. 626 (zweisprachige Version)
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Vorlage Eigenerklärung zur erfolgten Risikobewertung
laut Art. 29 Absatz 5 des Gesetzesdekretes Nr. 81/2008
laut Art. 29 Absatz 5 des Gesetzesdekretes Nr. 81/2008
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Vorlage Erklärung Selbstverantwortung durch Arbeitgeber
Erklärung des Arbeitgebers zur eigenverantwortlichen Übernahme der Aufgaben in Bezug auf die Arbeitssicherheit laut Art. 34 des Gesetzesdekretes 81/2008
Erklärung des Arbeitgebers zur eigenverantwortlichen Übernahme der Aufgaben in Bezug auf die Arbeitssicherheit laut Art. 34 des Gesetzesdekretes 81/2008
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Eine Übersicht der eingetragenen Fachärzte der Arbeitsmedizin kann beim Gesundheitsbezirk Bozen angefordert werden: medlav.ispettorato@asbz.it
