5 Promille
5 Promille und Bilanzierung
Die Einnahmen, welche sich aus den Zuweisungen der 5 Promille ergeben, werden in der Bilanz eigens angeführt, da sie weder mit öffentlichen Beiträgen noch mit Spenden oder anderen bisherigen Kategorien an Einnahmen übereinstimmen.Steuerbefreiung
5 Promille können ausschließlich an gemeinnützige Einrichtungen adressiert werden, welche diese Mittel für institutionelle Zwecke einsetzen. Aus diesem Grund sind sie auch steuerbefreit.Verfügbarkeit
Derzeit (im Laufe des Jahres 2008) werden jene Beiträge ausbezahlt, welche mit der Steuererklärung 2006 für das Jahr 2005 zugewiesen wurden. Es sind keine einheitlichen Termine dafür vorgesehen.Dokumentation
Innerhalb eines Jahres nach der erfolgten Überweisung der Mittel aus den 5 Promille zur Finanzierung institutioneller Tätigkeiten müssen die entsprechende Ausgaben belegt und mit einem Bericht dokumentiert werden.Einrichtungen, welche einen Betrag von 15.000 Euro oder mehr erhalten haben, müssen die Abrechnung zusammen mit dem Bericht an die zuständigen Behörden übermitteln, um diesen Kontrollmöglichkeiten zu geben.
Bei Beträgen unter 15.000 Euro ist keine Übermittlung notwendig, wohl aber die Aufbewahrung der Unterlagen am Sitz und - auf Anfrage - deren Bereitstellung an die zuständigen Behörden.
Die Vorlage für die Abrechnung ist bis dato von den zuständigen Ministerien nicht bereitgestellt worden.
