Garantiegenossenschaft Socialfidi
Nach einer mehrjährigen Vorgeschichte konnte im Jahr 2007 der Garantiefonds beschlossenen und gestartet werden, wie er vom Dachverband der Sozialverbände bereits mit einer Studie im Jahr 2002 angeregt worden war. Die Bürgschaftsgenossenschaft "Socialfidi" wurde am 27. Juli 2007 gegründet.
Das Besondere an Socialfidi ist die darin enthaltene Möglichkeit, dass auch Vereine die Bürgschaft beantragen können, wenn sie im Bereich sozialer Dienstleistungen tätig sind und hierzu auch von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Das ist ein Novum für Südtirol und hat auch in anderen Regionen nicht viele vergleichbare Vorbilder. Für den Dachverband stellt diese Tatsache eine wichtige Errungenschaft dar, weil es folgerichtig zu den Ergebnissen der Studie von 2002 ist.
Gründungsmitglieder sind:
Für den Dachverband der Sozialverbände ist Stefan Hofer Mitglied des Aufsichtsrats. Präsident des Aufsichtsrats ist Paolo Tanesini, als Vorstandsvorsitzende zeichnet Oscar Kieswetter.
Der Gründung vorausgegangen war die Verabschiedung des betreffenden Landesgesetzes Nr. 12/2006, mit dem auch das Budget für die erste Speisung des Fonds festgelegt worden war. Die betreffende Durchführungsverordnung wurde dann mit Dekret des Landeshauptmanns im Februar 2007 erlassen, worauf die Vorbereitungen zur Bildung von Socialfidi erfolgten. Mit einem von Solidaris und ESF ermöglichten Projekt ging es darum, Satzungen und Funktionsweise der Genossenschaft auszuarbeiten und auch die Gründungsmitglieder zu definieren: Diese können selbst nicht die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Für den Dachverband selbst, der in allen Phasen dieses Prozesses aktiv beteiligt war, ist Socialfidi also kein Weg zu erleichterten Kreditgewährung.
Seit 2007 sind Voraussetzungen geschaffen, dass ein Beitritt und ein späterer Antrag um eine Bürgschaftsleistung (nach mind. 3 Monaten) eingereicht werden kann.
Website: www.socialfidi.coop
Der Gründung vorausgegangen war die Verabschiedung des betreffenden Landesgesetzes Nr. 12/2006, mit dem auch das Budget für die erste Speisung des Fonds festgelegt worden war. Die betreffende Durchführungsverordnung wurde dann mit Dekret des Landeshauptmanns im Februar 2007 erlassen, worauf die Vorbereitungen zur Bildung von Socialfidi erfolgten. Mit einem von Solidaris und ESF ermöglichten Projekt ging es darum, Satzungen und Funktionsweise der Genossenschaft auszuarbeiten und auch die Gründungsmitglieder zu definieren: Diese können selbst nicht die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Für den Dachverband selbst, der in allen Phasen dieses Prozesses aktiv beteiligt war, ist Socialfidi also kein Weg zu erleichterten Kreditgewährung.
Seit 2007 sind Voraussetzungen geschaffen, dass ein Beitritt und ein späterer Antrag um eine Bürgschaftsleistung (nach mind. 3 Monaten) eingereicht werden kann.
Website: www.socialfidi.coop

